Liebe Lehrende, liebe Studierende, liebe Mitarbeiter*innen in Verwaltung und Technik,
die Zahl der gegen das Corona-Virus geimpften Menschen in Deutschland wächst. Immer mehr Personengruppen können sich impfen lassen. Ich fasse die jüngsten Entscheidungen bzgl. der Impfpriorisierung daher kurz zusammen:
1. Das Landes-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Seit dem 6. Mai 2021 können sich nun u.a. auch Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren, Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen oder Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen mit einem mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna in einem Impfzentrum impfen lassen. mehr ...
2. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben die Priorisierung für den Impfstoff von Astrazeneca am 6. Mai 2021 komplett aufgehoben. Wer will, soll sich künftig unabhängig von jeder Priorisierung in Absprache mit einem Arzt / einer Ärztin mit Astrazeneca impfen
lassen dürfen. mehr ...
3. Nach einer Änderung
zur Coronavirus-Impfverordnung vom 29. April 2021 zählen nun auch Personen, die "an Hochschulen tätig sind", zur Priorisierungsgruppe 3 ("Erhöhte Priorität"). Ich habe beim Gesundheitsministerium des Bundes nachgefragt, wer damit konkret gemeint ist. "Hierunter fallen insbesondere Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer sowie sonstiges wissenschaftliches Personal mit Lehraufgaben. Aber auch
anderes Personal kann hierunter fallen. Entscheidend ist die Tätigkeit an
einer Hochschule, nicht der ausgeübte Beruf", lautet die Antwort am 6. Mai 2021. Allerdings sind in NRW nur bestimmte Personengruppen der Priorisierungsgruppe 3 und nicht die komplette Priorisierungsgruppe 3 impfberechtigt (s.o.). Hochschulangehörige zählen bislang nicht dazu. Möglich ist aber, dass dies in anderen Bundesländern anders geregelt ist.
Den Nachweis der Hochschulangehörigkeit schickt das Rektorat der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel allen Anspruchsberechtigten aus, sobald Hochschulangehörige eine priorisierende Impfberechtigung erhalten. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die
- einen Arbeitsvertrag mit der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel haben und
- die den Nachweis beim Rektorat beantragt haben (per E-Mail an rektorat@kiho-wuppertal-bethel.de).
4. Wer einen Termin in einem Impfzentrum buchen will, kann das online oder telefonisch erledigen. Die Terminvergabe wird in NRW getrennt nach den Regionen Nordrhein/Rheinland sowie Westfalen-Lippe organisiert. Die Telefonnummer und Online-Buchungsseiten sind unter
https://www.116117.de/de/corona-impfung.php zu finden. Es ist möglich, sich in beiden Regionen um einen Impftermin zu kümmern. Das Impfzentrum Wuppertal gehört zur Region Nordrhein/Rheinland. Die Region Westfalen-Lippe beginnt aber bereits im benachbarten Ennepe-Ruhr-Kreis.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.
Herzlich grüßt
Frank Grünberg (IKM)