KiHo Wuppertal: Anordnung zum verpflichtenden Verhalten im Brandfall / Feueralarm

KiHo Wuppertal: Anordnung zum verpflichtenden Verhalten im Brandfall / Feueralarm

von Frank Grünberg -
Anzahl Antworten: 0

Liebe Angehörige der Kirchlichen Hochschule Wuppertal, 

am 5. August 2024 gab es einen Feueralarm an der KiHo, sodass die Feuerwehr mit zwei Löschfahrzeugen anrückte. Dabei stellte sicher heraus, dass die Gebäude zeitverzögert bzw. nicht umgehend verlassen und Anordnungen ignoriert wurden.

Im Namen der Kanzlerin der Kirchlichen Hochschule Wuppertal wird darauf hingewiesen, dass bei einem Feueralarm unverzüglich alle das Gebäude verlassen müssen und die „Sammelstelle“ schnellstmöglich aufzusuchen ist.

Die „Sammelstelle“ befindet sich zwischen der Fläche des Tagungshauses und dem Gebäude Missionsstraße 9 a/b.

Bitte folgen Sie den gekennzeichneten Fluchtwegen. Diese befinden sich in den Fluren und oberhalb der Fluchtwegtüren.

Studierende und Gäste des Wohnheimes benutzen zusätzlich den Fluchtweg über die Rettungstreppe.

Der Notausstieg für die Rettungstreppe befindet sich im Wohnheimgebäude der jeweiligen Küchen:

  • Küche: 1. Etage
  • Küche: 2. Etage (Flur Nord)
  • Küche: 3. Etage (Flur Nord)

Fahrstühle sind nicht zu benutzen. Zudem ist der Feuerwehr sowie allen Brandschutzhelfern freie Wege und Zugänge zu gewähren.

 

Grundsätzlich gilt:

  • Bringen Sie sich in Sicherheit!
  • Ruhe bewahren!
  • Helfen Sie hilfsbedürftigen Personen!
  • Schließen Sie Fenster und Türen!
  • Folgen Sie den gekennzeichneten Fluchtwegen!
  • Befolgen Sie den Anweisungen der Brandschutzhelferinnen und -helfern!
  • Suchen Sie unverzüglich die gekennzeichnete Sammelstelle auf!

Wir möchten auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Flucht- und Rettungswege frei von ALLEN Brandlasten sein müssen und nicht durch abgestellte Gegenstände / Dekoartikeln / Fahrräder usw. eingeschränkt sind, d. h. die Fluchtwege zu den Wohnheimzimmern, Büros, Hörsälen und Fluren sind unbedingt freizuhalten.

 Wir weisen explizit darauf hin, dass falls die Feuerwehr nicht rechtzeitig zu ihrem Einsatzort gelangt, Menschen aufgrund abgestellter Gegenstände usw. nicht gerettet werden können, ein erheblicher Schaden entsteht, der durch keine Versicherung gedeckt ist. Dies bedeutet, dass Menschen, die dieser Anordnung zu wider handeln, auch rechtlich zur Verantwortung durch die Kirchliche Hochschule Wuppertal gezogen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Anordnung!